Was gehört nicht zu den Aufgaben eines Betreuers?

Der rechtliche Betreuer ist kein Sozialbetreuer. Er erbringt keine eigenen Leistungen am Betreuten, er ist somit nicht dafür zuständig, dem Betreuten in seinem Haushalt zu helfen, Spaziergänge zu begleiten, Besorgungen zu machen oder gar die Krankenpflege zu übernehmen.
 
Der rechtl. Betreuer ist für die Organisation, Koordination und Überwachung dieser o.g. Tätigkeiten und Dienstleister zuständig. Er muss deswegen auch keine 24-stündige Erreichbarkeit sicherstellen. Seine Aufgaben beziehen sich aber nur auf die vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise. Der Betreuer ist selbstständig und nicht in die Organisation von Dienstleistern z.B. Heim o.ä. eingebunden.
 
Von ehrenamtlichen Betreuern werden oftmals Aufgaben übernommen die er als Betreuer nicht zu machen brauchte. Gerade Familienangehörige, Freunde oder Bekannte übernehmen Aufgaben die sie nicht an Dritte delegieren möchten. Aber genau hier liegt auch der Unterschied zum Berufsbetreuer, der so vom Gesetzgeber gewollt ist!


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen