Die Vermögenssorge kann sich auf alle finanziellen Angelegenheiten beziehen oder aber auf einzelne Aufgabenbereiche beschränken sein. Der Betreuer ist beispielsweise für die folgenden finanziellen Angelegenheiten zuständig:
Die Aufgabe des Betreuers kann dann in erster Linie darin bestehen, laufende Ein- und Ausgaben abzuwickeln, das vorhandene Vermögen zu bewahren und vor Verlusten zu sichern. Er ist gegenüber dem Amtsgericht zur regelmäßigen Rechnungslegung (Vermögensverzeichnis, Belege, Quittungen) i.d.R. jährlich verpflichtet. Einige finanzielle Regelungen, wie bestimmte Geldanlagen oder die Wohnungskündigung muss das Gericht vorab genehmigen. Hier bestehen auch die wichtigsten Unterschiede zu ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten die i.d.R. keinerlei Rechenschaft mehr legen müssen außer im Todesfall durch die eine Aufstellung eines Verzeichnisses gegenüber den Erben.
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