Wohnungsangelegenheiten

Alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des Betreuten zu tun haben gehören zu diesem Aufgabenkreis.

Die wichtigste Aufgabe für den Betreuer ist es die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für den Betreuten zu erreichen. Hierzu gehören sowohl die laufenden Mietzahlungen als auch z.B. die Abwendung einer Räumungsklage oder die Regulierung vorhandener Mietschulden, Wohngeldanträge, Lastenzuschüsse, usw.  Es bestehen vielfältige Kontakte mit Wohnungsbaugesellschaften, sonstigen Vermietern, Wohnungsbehörden, Maklern, Wohnungsverwaltern, Hausmeistern und ähnlichen Personen.  Vor der Auflösung einer Wohnung (beispielsweise wegen Umzug in eine Alten- und Pflegeheim) ist die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich. Da bei diesem Aufgabenkreis auch finanzielle Regelungen eine Rolle spielen (z.B. Mietzahlungen), werden diese Angelegenheiten häufig um den Aufgabenkreis der Vermögenssorge erweitert.


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen