Leistungen der Sozialversicherung, der Jugendhilfe, von Sozialhilfeträgern, Agentur für Arbeit und dem Jobcenter können statt einer Sachleistung auch als Geldleistung erbracht werden.
Auf Antrag erhalten Sie dann Geld um den zuvor festgestellten Bedarf an Unterstützung finanzieren zu können. Eine Geldleistung kann deutliche Vorteile in der Versorgung haben, z.B. bessere Berücksichtigung des persönlichen Bedarfs, größere Flexibilität an Unterstützung und damit mehr Selbstbestimmung und Autonomie.
Das Persönliche Budget ist ein Anspruch gegenüber den o.g. Trägern, die bisher nur wenige Menschen kennen bzw. beantragt haben. Die Beantragung und die richtige Umsetzung des Persönlichen Budgets stellt eine Hürde dar. Nicht jeder ist dazu in der Lage, ohne Hilfe das Persönliche Budget genehmigt zu bekommen.
Eine höhere Selbstbestimmung birgt auch andere Risiken als wenn man nur die Sachleistungen der o.g. Träger in Anspruch nimmt. Auch das Verfahren und die Organisation der Versorgungsleistungen sind nicht unkompliziert, hat der Gesetzgeber eine so genannte Budgetassistenz (§17 SGB IX) vorgesehen. Sie umfasst Beratung vor und bei der Antragstellung, die Unterstützung bei der Organisation und die Koordination der erhaltenen Leistungen.
Unsere unterstützenden Leistungen:
Kosten und Finanzierung
Mein Leistungsumfang kann je nach Bedarf gestaltet werden. Die Kosten ergeben sich aus dem festgelegten Aufwand und einem Stundensatz von 70 Euro. Die Finanzierung kann aus dem Budget erfolgen.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen