Die Leistungen für die Klienten orientieren sich an seinem/ihrem persönlichen Bedarf:
Gemeinsam werten wir den Lebensentwurf aus und ermitteln den darauf basierenden Versorgungs- und Besorgungsbedarf
Gemeinsam beraten wir die Form der passenden Hilfen
Schriftliche Vereinbarungen / Kontrakte zur Akzeptanz von gemeinsam ausgewählten Hilfen
Nach persönlicher vorherige Abstimmung die schriftlich fixiert ist, handeln wir in lebensbedrohlichen Situationen
Wir kommunizieren die Anliegen gegenüber Dritten
Führen der Verhandlungen über den Versorgungsbedarf mit den Leistungsträgern in einer Gesamtplankonferenz (GPK)
Vertreten der Ansprüche gegenüber Dritten - auch evtl. unter Einbeziehung eines Rechtsanwaltes
In Zusammenarbeit mit dem Klienten steuern wir die Versorgung, sichern die Zugänge zu den Versorgungseinrichtungen und -diensten, schließen Verträge ab, vernetzen Dienste und Personen der Versorgung, steuern, überprüfen und modifizieren die Hilfen
Gemeinsame Auswertung der Unterstützungsprozesse um die Qualität zu sichern.
Bei Bedarf können die Finanzen verwaltet, die Geldeinteilung abgestimmt und abgesichert werden. Die aktive Mitwirkung des Betreuten ist bei der Schuldenregulierung erforderlich.
Den Betreuungsgerichten, Rechtspflegern und Betreuungsbehörden können wir anbieten
Die Übernahme der angebotenen Betreuungen
Die Übernahme von Eilfällen und Betreuungen im Rahmen von Patientenverfügungen
Budgetassistenz bei der Einführung von persönlichen Budgets
Die Übernahme von Verfahrenspflegschaften
Ein Datenaustausch gem. EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
Eine Übermittlung der Daten und Belege gem. den Vorschriften
Bereitstellung der zu prüfenden Unterlagen zusätzlich in digitalisierter Form
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen