Die Kosten einer gesetzlichen Betreuung
Offen soll auch kommuniziert werden, dass alle meine Leistungen nicht kostenlos sind. Der Gesetzgeber hat die Kosten für die Betreuungstätigkeit pauschaliert. Festgelegt sind ein Stundensatz von bis zu € 44,- und ein Zeitkontingent von 2,5 - 4,5 Stunden im langjährigen Unterstützungsprozess. Im ersten Jahr der Betreuung sind die Zeitkontingente höher. In diesem zeitlichen Rahmen muss die Unterstützung erfolgen.
Der Staat übernimmt die Kosten der Betreuung, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und nicht vermögend (< 2.600 Euro) sind. Dies betrifft die Mehrzahl meiner Klienten.
Wenn Sie Vermögen haben, tragen Sie die Kosten für die gewünschte Unterstützung selber. Folgende Tabelle gibt Ihnen Aufschluss über das Zeitkontingent die Kosten:
Eigene Wohnung |
Heim | |
1. bis 3. Monat | 8,5 Std. | 5,5 Std. |
4. bis 6. Monat | 7,0 Std. | 4,5 Std. |
7. bis 12. Monat | 6,0 Std. | 4,0 Std. |
ab dem 13. Monat | 4,5 Std. | 2,5 Std. |
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen