Dieser Aufgabenkreis ist nach der Auffassung von vielen Gerichten eigentlich schon in den Aufenthalts-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten mit abgedeckt. Dennoch wird er nochmals hervorgehoben, um mögliche Lücken bei der gesetzlichen Vertretung zu vermeiden.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen