Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von erwachsenen Menschen, die aufgrund von einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise, vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind (vgl. §1896 BGB).
In Deutschland werden z. Zt. Rd. 1,3 Mio. Menschen rechtlich betreut. Die Mehrzahl rd. 810.000 Menschen werden durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn usw. betreut. Die anderen Menschen werden durch Behördenbetreuer, Betreuungsvereine und Berufsbetreuern betreut. Aufgrund der Komplexität und der zurückgehenden familiären Bindungen steigt der prozentuale Anteil der berufsmäßigen Betreuungen seit Jahren stetig an.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen