Welche Aufgaben hat der Betreuer?

Als gesetzlicher Vertreter ist es Aufgabe des Betreuers in dem vom Gericht festgelegten Umfang (Aufgabenkreise) für den Betreuten zu handeln.  Dabei stehen die Wünsche, Vorstellungen und das Wohl des Betroffenen immer im Vordergrund.  Der Betreuer ist allerdings zur Einhaltung von gesetzlichen Normen und Vorgaben verpflichtet.  Ein gesetzliches Schweigerecht wie es z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte haben gibt es für rechtliche Betreuer nicht.
 
Im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich; er hat damit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
 
Der Betreute kann selbst weiterhin wirksame Willenserklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte eingehen, es sei denn, er ist geschäftsunfähig bzw. es besteht ein Einwilligungsvorbehalt.
 
Bei einem Aufgabenkreis der mit einem Einwilligungsvorbehalt versehen ist z.B. Vermögenssorge, sind die Rechtsgeschäfte der betreffenden betreuten Person erst mit der Einwilligung des rechtl. Betreuers rechtsgültig.


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