Wann endet eine Betreuung?

Eine Betreuung kann auf Antrag durch den Beschluss des Betreuungsgerichtes beendet werden, wenn sie nicht mehr erforderlich ist z.B. Genesung nach Koma. Eine Betreuung endet aber in jedem Fall sofort im Falle des Todes des Betreuten. Die Beerdigung oder die Wohnungsauflösung darf der Betreuer nicht vornehmen und ist Aufgabe der Erben.
 
Die Auflösung einer Betreuung kann durch den Betreuten oder den Betreuer angeregt werden. Wenn zwischen dem Betreuten, seinem gesetzlichen Betreuer und dem Betreuungsgericht Einigkeit besteht, kann es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung kommen. Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat der zuständige Richter im Betreuungsgericht das letzte Wort. Er kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des Betroffenen aufrechterhalten.
 
Der Gesetzgeber hat vorgesehen und die Betreuungsgerichte dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Üblicherweise erfolgt die Überprüfung je nach Fall nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren. Zusätzlich sind die gesetzlichen Betreuer verpflichtet notwendige Änderungen, die zur Aufhebung oder zur Verlängerung führen können dem Betreuungsgericht mitzuteilen.


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