Wie werden rechtliche Betreuungen eingerichtet?

Wird deutlich das ein Bedarf zur Unterstützung besteht, kann der Betroffene für sich oder Angehörigen, Nachbarn, Freunde z.B. beim Betreuungsgericht(Amtsgericht) oder der Betreuungsstelle Ihres Kreises eine rechtliche Betreuung „anregen“.
 
Die Anregung ist formlos und kann schriftlich oder mündlich in der Betreuungsstelle/Geschäftsstelle des Gerichtes erfolgen:

„… ich (bzw. meine Verwandte/Bekannte) brauche eine Unterstützung durch einen Betreuer, weil ich (oder meine Verwandte/Bekannte) mit den Angelegenheiten des Lebensalltags nicht mehr allein zurechtkomme...“
 
Das Gericht prüft dann Ihr Anliegen gemeinsam mit der Betreuungsbehörde und stellt nach einer Prüfung der Notwendigkeit mit einem richterlichen Beschluss eine Person an die Seite. Diese Person erhält ein „gerichtliches Mandat“ mit dem Betreuten gemeinsam zu handeln.
 
Der Betroffene hat das Recht, sich die Person an Ihrer Seite auszusuchen und zu bestimmen.
 
Es können anstatt eines gerichtlichen Mandats auch ein privates Mandaten erteilt und einen Vertrag über Umfang und Form der Zusammenarbeit und Unterstützung abschlossen werden. Näheres erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch bei der Betreuungsstelle ihres Kreises oder dem örtlichen Betreuungsvereinen.


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen